Förderung von Start-ups und Scale-ups

Wenn Sie als junges innovatives Unternehmen Ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln möchten oder wenn Sie Projekte durchführen, die die Erfolgschancen von Start-ups und Scale-ups erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie als junges innovatives Unternehmen Ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln möchten oder wenn Sie Projekte durchführen, die die Erfolgschancen von Start-ups und Scale-ups erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt innovative Start-ups und Scale-ups bei Gründungs- und Weiterentwicklungsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Geschäftsmodellen sowie den Auf- und Ausbau des Unternehmens (Start-up-Gründerstipendium, push!) und
  • Projekte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Gründungsmotivation.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • als Start-up-Gründerstipendium einmalig bis zu EUR 40.000 je Start-up und
  • im Fall von Projektförderung bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.

Beachten Sie bitte, dass Start-up-Gründerstipendien im Rahmen von Projektaufrufen der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI), StartHub Hessen, vergeben werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie eine Projektskizze bei der HTAI einreichen. Nach positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, Ihren Antrag an die HA Hessen Agentur zu richten.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • für das Start-up-Gründerstipendium natürliche Personen und Start-ups (kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • im Fall von Projektförderungen juristische Personen, vor allem Start-up-Zentren und -Inkubatoren, Technologie- und Gründerzentren, Kammern, Beratungsstellen, Verbände und Vereine.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Beachten Sie für ein Start-up-Gründerstipendium bitte:
    • Ihr Start-up muss innovative, wirtschaftlich verwertbare und nachhaltigen Geschäftsmodelle entwickeln und umsetzen und darf höchstens 5 Jahre alt sein.
    • Sie müssen Ihren Sitz spätestens bis 3 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids in Hessen einrichten.
  • Wenn Sie eine Projektförderung beantragen, gilt:
    • Es muss sich um ein Projekt zur Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups handeln, besonders um Mentoringprogramme für Stipendiatinnen oder Stipendiaten oder andere Maßnahmen wie zum Beispiel Beratung, Coaching, Workshops, Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Vernetzung zwischen Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern und Investorinnen und Investoren.
    • Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchgeführen.
    • Die von Ihnen unterstützten Start-ups müssen innovative Geschäftsmodelle entwickeln, sich in der Frühphase befinden und dürfen noch keine Marktreife erlangt haben.
    • Unterstützte Scale-ups dürfen höchstens 10 Jahre alt sein, sie müssen bereits mit innovativen Geschäftsmodellen am Markt Umsätze erzielt und wachsende Mitarbeiterzahlen aufzuweisen haben; außerdem müssen im Unternehmen mindestens 10 Personen als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt oder als Unternehmensinhaberin oder Unternehmensinhaber tätig sein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.