Planen Sie, gemeinsam mit anderen Engagierten Verantwortung für Ihr Dorf zu übernehmen? Sie können für die Gründung einer gemeinwohlorientierten Bürgergenossenschaft einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Bürgergenossenschaften sind eine ideale Form, um Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Dorfläden, Treffpunkte oder Mobilitätsangebote nachhaltig zu betreiben. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Ihre Initiative gezielt bei den Gründungskosten.
Sie erhalten einen Zuschuss für Ausgaben, die direkt mit dem Gründungsvorgang zusammenhängen.
Dazu zählen
- Kosten für die Beratung und Begleitung bei der Erstellung des Businessplans und der Satzung sowie für die Gründungsversammlung,
- Ausgaben für das notwendige Gründungsgutachten,
- Kosten für die Eintragung in das Genossenschaftsregister,
- Ausgaben für Leistungen des Genossenschaftsverbands.
Ihr Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und darf keine reine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen (keine Dividendenzahlung). Alle Bevölkerungsgruppen müssen vom Gründungszweck profitieren können.
Für die Gründung einer Bürgergenossenschaft können Sie eine gesonderte Förderung von bis zu 7.500 EUR erhalten. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 % erbringen.
Diese Förderung ist zusätzlich zur jährlichen Förderhöchstsumme von 15.000 EUR für andere Maßnahmen des Förderprogramms „Starkes Dorf+“ möglich.
Wer antragsberechtigt ist
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Ziel ist die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG).
- Der Zweck muss über soziale Belange der Mitglieder hinausgehen und der Allgemeinheit dienen (zum Beispiel Dorfladen, Schwimmbad).
- Es dürfen keine Dividenden oder Rückvergütungen gezahlt werden.
- Es darf noch kein Beratungsvertrag mit dem Genossenschaftsverband abgeschlossen sein.
- Das Projekt muss im ländlichen Raum Hessens wirken.
Bitte beachten Sie:
- Wirtschaftlich orientierte Genossenschaften (zum Beispiel reine Energiegenossenschaften zur Rendite) sind ausgeschlossen, sofern sie Dividenden zahlen.
- Kosten für Mitgliederwerbung oder Infoveranstaltungen sind nicht förderfähig.
Antragsverfahren
Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).
Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihr Vorhaben und die Bestätigung des Genossenschaftsverbands. Bei Bewilligung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
Sie führen den Gründungsprozess durch (Satzung, Gutachten, Eintragung). Sie können die Mittel innerhalb von 18 Monaten bedarfsgerecht abrufen.
Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.