Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, mit denen Kinder und Jugendliche aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, mit denen Kinder und Jugendliche aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben, die Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen im Bereich der individuellen Lebensbedingungen oder im Rahmen struktureller Bedingungen entgegenwirken.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur landesweiten Unterstützung von Kindern und Jugendlichen psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien (koordinierte Maßnahmen zum Informations- und Wissenstransfer zum Thema „Kinder und Jugendliche psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien“, zum landesweiten Fachaustausch sowie notwendige fachliche Standards und Kooperationen),
  • Maßnahmen zur regionalen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien (beispielsweise Einzelfallberatungen oder Lotsendienste) sowie
  • zielgruppenspezifische Maßnahmen (zum Beispiel Patenschaftsdienste, Kooperations- und Tandemprojekte und niedrigschwellige Hilfen).

Sie erhalten die Förderung als pauschalen Zuschuss für Personal- und Sachausgaben.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus den Bestimmungen zur Förderung aus dem ESF+ in Mecklenburg-Vorpommern.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Möglicherweise kann dem Antragsverfahren ein Interessenbekundungsverfahren des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vorangestellt werden.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen für die Projektdurchführung fachlich und organisatorisch geeignet sein.
  • Planen Sie Maßnahmen zur landesweiten Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, müssen Sie
    • vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien,
    • organisatorische Fähigkeiten für landesweites Agieren und
    • Kompetenz und Erfahrung in interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie in der Zusammenarbeit mit kommunalen Netzwerken
      besitzen.
  • Beachten Sie bitte, dass Maßnahmen zur landesweiten Unterstützung von Kindern und Jugendlichen psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien in einer Landesfachstelle gebündelt realisiert werden sollen.
  • Bei Maßnahmen zur regionalen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen müssen Sie über Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien verfügen und Sie sollten Erfahrungen in interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie Netzwerkerfahrungen haben.
  • Zielgruppenspezifische Maßnahmen müssen geeignet sein, Kinder und Jugendliche aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien direkt zu unterstützen, sie in ihrer Lebens- und Alltagskompetenz zu stärken oder in anderer geeigneter Form entscheidend dazu beitragen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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