Wenn Sie als Kommune Vorhaben umsetzen wollen, mit denen städtebauliche Missstände behoben und die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten.
Sie erhalten die Förderung für
- vorbereitende Untersuchungen,
- Vorbereitung (städtebauliche Planung),
- Erwerb, Bereitstellung und Veräußerung von Grundstücken,
- Ordnungsmaßnahmen,
- Baumaßnahmen,
- Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen in privatem Eigentum,
- Modernisierung und Instandsetzung privat nutzbarer Gebäude im Eigentum der Gemeinde,
- sonstige Maßnahmen sowie Vergütungen für Träger und sonstige geeignete Beauftragte.
Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
- Sozialer Zusammenhalt „ Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung “ Lebenswerte Quartiere gestalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.1. eines Jahres an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme, die Sie durchführen, muss es sich um eine Gesamtmaßnahme handeln.
- Diese Gesamtmaßnahme muss
- in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen sein und
- wichtig sein und zügig umgesetzt werden.