Wenn Sie anerkannter bremischer Träger des Sports sind und Maßnahmen im Amateursport planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen vor allem im Amateursport planen.
Sie erhalten die Förderung aus Landesmitteln für
- Maßnahmen zur Förderung des Leistungssports,
- Ehrenpreise für Sportveranstaltungen.
Sie erhalten die Förderung aus Mitteln der Stadtbürgerschaft für
- den Behindertensport,
- neben- und hauptberufliche Übungs- und Organisationsleiter,
- Sportprogramme für Nichtmitglieder,
- die Teilnahme an Meisterschaften,
- überregionale Veranstaltungen in Bremen,
- Ehrenpreise,
- die Beschaffung von Geräten (im Ausnahmefall),
- den Neu-, Aus- und Umbau sowie die Renovierung von Sportstätten,
- die Bewirtschaftung von Sportstätten,
- den Schwimmsport.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.
Ihren Antrag auf Landesmittel richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Landessportbund Bremen an das Sportamt Bremen. Ihren Antrag auf Gewährung von Mitteln der Stadtgemeinde reichen Sie bis zum 31.1. eines Jahres ein.
Die zuständige Senatorin oder der zuständige Senator kann förderungswürdige Maßnahmen auch außerhalb dieser Richtlinien unterstützen.
Wer antragsberechtigt ist
Atragsberechtigt sind anerkannte bremische Träger des Sports im Sinne des Sportförderungsgesetzes.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um eine Maßnahme aus dem Bereich des Amateursports handeln.
- Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter dürfen Dritte weder durch Äußerungen noch durch Gesten diffamieren. Auch darf ihr Erscheinungsbild keine rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende, demokratie- oder sonst verfassungsfeindliche Einstellung zeigen.
- Weitere Voraussetzungen hängen von der einzelnen Fördermaßnahme ab.