Wenn Sie Vorhaben im Bereich des Breiten- und auch des Leistungssports umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Projekten, Maßnahmen und Aufgaben des Sports.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Aufgabenfeldern:
- Leistungssport, vor allem Nachwuchsleistungssport,
- sportliche Großveranstaltungen, Durchführung von nationalen und internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in Hessen,
- Breiten-, Amateur-, Wettkampf- und Gesundheitssport,
- Integration im und durch Sport, Integration von Flüchtlingen,
- Behindertensport und Inklusion im und durch Sport,
- Sportmedizinische Versorgung,
- Kampf gegen Doping,
- Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung im und durch den Sport sowie
- Förderung von Vereins- oder Verbandsarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art Ihres Vorhabens zwischen maximal 25 Prozent und maximal 85 Prozent der förderfähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportverbände, der Landessportbund Hessen und seine Mitgliedsorganisationen, Sportkreise und Verbände, Sportvereine oder Fördervereine, gemeinnützige Vereine, Gemeinden, Städte, Landkreise und sonstige juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen,
- die Verwendung der Mittel nachweisen und
- Ihr Vorhaben in Hessen umsetzen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben vollständig geplant haben und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
- Wenn Sie Baumaßnahmen durchführen oder Beschaffungen tätigen, müssen Sie eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der Anlagen in finanzieller Hinsicht gewährleisten.