Förderung im Rahmen des Vereinsinvestitionsprogramms

Wenn Sie in Sportanlagen oder Grundstücke zur Sportnutzung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Sportanlagen oder Grundstücke zur Sportnutzung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin fördert Ihre Investitionen als Sportorganisation.

Sie erhalten die Förderung für

  • Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Sportanlagen,
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie
  • den Kauf von nicht landeseigenen Grundstücken.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss und/oder als zinsloses Darlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Das Darlehen kann bis maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten umfassen.

Sie können den Zuschuss und das Darlehen einzeln beanspruchen.

Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 40 Prozent.

Der Zuschuss und das Darlehen betragen mindestens 10.000 EUR.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie das Vorhaben vor Beginn bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport anmelden. Nach der Aufnahme in die Planungsliste können Sie den eigentlichen Förderantrag stellen. Bei Baumaßnahmen und Maßnahmen der baulichen Unterhaltung mit einer Gesamtzuwendung unter 100.000 EUR müssen Sie die Maßnahme bis zum 30. September des Vorjahres über den jeweiligen Fachverband anmelden. Die Anmeldung von Maßnahmen über 100.000 EUR sowie der Kauf nicht landeseigener Grundstücke ist nicht an einen Termin gebunden.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind nach § 3 SportFG (Sportförderungsgesetz) als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Sportanlage befindet sich in Ihrem Eigentum, sie wird von Ihnen längerfristig vertraglich genutzt oder wird von Ihnen käuflich erworben.
  • Sie müssen die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke erfüllen.
  • Sie müssen uneingeschränkt und aktiv bei der Dopingbekämpfung (einschließlich der Dopingprävention) mitwirken.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
  • Sie müssen die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Sportorganisation und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sichern.
  • Das Darlehen müssen Sie durch eine Bürgschaftserklärung oder durch eine Bankbürgschaft absichern.
  • Bitte bachten Sie die Zweckbindungsfristen von 10 Jahren für bewegliche Sachen und 25 Jahren für Grundstücke und Gebäude.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.