Soziale Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungsrechten

Wenn Sie Belegungsrechte an Wohnungen in Hessen erwerben wollen, um so bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Belegungsrechte an Wohnungen in Hessen erwerben wollen, um so bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum in ausgewiesenen Fördergebieten für Haushalte, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, und
  • den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen, dies erfolgt nachrangig.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, EUR 2,50 und
  • für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen EUR 1,50

pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten Sie EUR 0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag zunächst bei der für Sie zuständigen Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum weiterleitet.

Das Ministerium leitet Ihren Antrag dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter, sobald Ihr Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen in den ausgewiesenen Fördergebieten sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Belegungsrechte an Bestandswohnungen zugunsten der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus erwerben.
  • Die Wohnungen müssen zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet sein und mindestens über eine Zentral-/Etagenheizung, Toilette, Bad/Dusche und Küche (unmöbliert) verfügen.
  • Ihr Förderantrag soll sich auf mindestens 4 Wohnungen erstrecken.
  • Sie erhalten die Förderung für Wohnflächen von
    • bis zu 50 Quadratmetern bei Wohnungen für 1 Person,
    • bis zu 60 Quadratmetern bei Wohnungen für 2 Personen,
    • bis zu 75 Quadratmetern bei Wohnungen für 3 Personen.
  • Für jede weitere Person darf die Wohnfläche jeweils 12 Quadratmeter mehr aufweisen.
  • Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen für die geförderten Wohnungen beachten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.