Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen

Wenn Ihr Verein oder Verband Menschen mit Behinderungen betreut, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Ihr Verein oder Verband Menschen mit Behinderungen betreut, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als Verein oder Verband, der Menschen mit (drohenden) Behinderungen betreut, bei nichtinvestiven sozialen Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben der geschäftsführenden Stelle Ihres Verbandes oder Vereins.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ab dem 1.1.2023 beträgt die Förderung bis zu 80 Prozent.

Stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat Behindertenpolitik.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Landesvereine und -verbände sowie Kreis- und Ortsvereine und -verbände, deren Aufgabe darin besteht, Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu betreuen und zu fördern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bei der Beteiligung anderer Zuwendungsgeber an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme müssen Sie die Bewilligung der Mittel nachweisen.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn gegen Sie ein Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.