Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Beschäftigung von Fachkräften für die soziale Beratung von Geflüchteten innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben in

  • Asylverfahrensberatungsstellen,
  • dezentralen Beschwerdestellen,
  • psychosozialen Erstberatungsstellen,
  • Rückkehrberatungsstellen,
  • regionalen Beratungsstellen,
  • psychosozialen Zentren.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Fortbildung und Stärkung des fachlichen Austausches des Beratungspersonals.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Förderhöchstsatz für Ihre Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen EUR 53.300 und EUR 82.900 je geförderter Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent). Je Einrichtung sind bis zu 0,5 oder bis zu einem Vollzeitäquivalent förderfähig.

Ihre Sachausgaben sind je nach Einrichtung bis zu einer Höhe von EUR 5.000 zuwendungsfähig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich an die Bezirksregierung Arnsberg.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen den Bescheid der Finanzverwaltung, der eine Anerkennung Ihrer Gemeinnützigkeit für den Förderzeitraum umfasst, vorlegen.
  • Das Personal in Ihrer Einrichtung muss über einschlägige fachliche Abschlüsse verfügen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.