Wenn Sie Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Beschäftigung von Fachkräften für die soziale Beratung von Geflüchteten innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben in
- Asylverfahrensberatungsstellen,
- dezentralen Beschwerdestellen,
- psychosozialen Erstberatungsstellen,
- Rückkehrberatungsstellen,
- regionalen Beratungsstellen,
- psychosozialen Zentren.
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Fortbildung und Stärkung des fachlichen Austausches des Beratungspersonals.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Förderhöchstsatz für Ihre Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen EUR 53.300 und EUR 82.900 je geförderter Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent). Je Einrichtung sind bis zu 0,5 oder bis zu einem Vollzeitäquivalent förderfähig.
Ihre Sachausgaben sind je nach Einrichtung bis zu einer Höhe von EUR 5.000 zuwendungsfähig.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich an die Bezirksregierung Arnsberg.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Bescheid der Finanzverwaltung, der eine Anerkennung Ihrer Gemeinnützigkeit für den Förderzeitraum umfasst, vorlegen.
- Das Personal in Ihrer Einrichtung muss über einschlägige fachliche Abschlüsse verfügen.