Wenn Sie als Kammer oder berufsständische Vereinigung kleine oder mittlere Unternehmen für das Themenfeld Unternehmensnachfolge sensibilisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg fördert Ihre Sensibilisierungsmaßnahmen zur frühzeitigen Vorbereitung der Unternehmensnachfolge in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Sie erhalten die Förderung für Sensibilisierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen ihre eigene Situation frühzeitig erfassen und die individuell zugeschnittenen Handlungsfelder darstellen können.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen zur Sensibilisierung von Inhaberinnen und Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen, die 55 Jahre alt oder älter sind, sowie
- die vertiefende Sensibilisierung (Nachfolgecheck) zur Vorbereitung einer Unternehmensübergabe/Unternehmensübernahme für alle Altersgruppen sowie
- die Sensibilisierung von Nachfolgeinteressierten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und bekommen einen Festbetrag zu den förderfähigen Personal- und Sachausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen zur Beurteilung der Förderfähigkeit ein Gesamtkonzept zur Vorbereitung einer Unternehmensübergabe beziehungsweise Unternehmensübernahme einreichen.