Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Wenn Sie eine Migrantenorganisation begründen und Projekte zur besseren Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie eine Migrantenorganisation begründen und Projekte zur besseren Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten.

Sie erhalten eine

  • Anschubförderung für eine Migrantenselbstorganisation im Aufbau,
  • Einzelprojektförderung für Projekte, die Menschen mit Migrationshintergrund in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen eine bessere Teilhabe ermöglichen,
  • Partnerprojektförderung für regionale Projekte zur Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • in der Anschubförderung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 6.000 und
  • bei Einzel- und Partnerprojekten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg. Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben.

Es wird empfohlen, das Online-Portal zu nutzen. Wenn Sie Ihren Antrag digital übermittelt haben, müssen Sie ihn zusätzlich per Post einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind im Land Nordrhein-Westfalen ansässige Migrantenselbstorganisationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandspositionen und der aktiv Verantwortlichen in Ihrem Verein oder Zusammenschluss müssen Menschen mit Migrationshintergrund sein.
  • Sie müssen Ihre Aktivitäten vorrangig auf Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in den Herkunftsländern ausrichten.
  • Sie müssen als gemeinnützig anerkannt, von in- oder ausländischen staatlichen Strukturen und Parteien unabhängig und im Vereinsregister eingetragen sein.
  • Sie müssen zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration bereit sein.
  • Sie müssen Ihre Maßnahmen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchführen.
  • Bitte beachten Sie, dass der Durchführungszeitraum Ihrer Maßnahmen spätestens am 31.12.2024 enden muss.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.