Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen durch die teilweise Übernahme des monatlichen Schulgeldes, das Sie als Ersatz- oder Ergänzungsschule erheben.
Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Gesundheitsfachberufen:
- Physiotherapie,
- Logopädie,
- Ergotherapie,
- Podologie,
- Medizinisch-Technische Assistenz,
- Diätassistenz,
- Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei
- Ersatzschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 40,00,
- Ergänzungsschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 140,00.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihr zuständiges Regierungspräsidium.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- das monatliche Schulgeld um den vom Land gewährten Betrag tatsächlich absenken,
- die Schulgeldreduzierung möglichst gleichmäßig auf den Förderzeitraum (Januar bis Dezember des Förderjahres) verteilen,
- die Schülerinnen und Schüler bei der Absenkung des Schulgeldes gleich behandeln.