Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR)

Wenn Sie Schulen bauen oder sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Schulen bauen oder sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Schulbauvorhaben an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Erwerb, Neubau, die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden oder Schulsporthallen,
  • Sanierungsmaßnahmen von Umkleide- und Sanitärgebäuden an Außensportanlagen, wenn diese schulsportlich genutzt werden,
  • energetische Maßnahmen sowie
  • Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Schulbaus.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 66,6 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn Sie die energetischen Standards erreichen, in konstruktiver Holzbauweise bauen oder Modellvorhaben durchführen, bekommen Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Melden Sie bitte Ihr Vorhaben bis zum 30.6. für das folgende Jahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft an. Ihr Antrag wird durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) bewilligt.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Schulträger der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher oder freier Trägerschaft und
  • gemeinnützige Träger von Schullandheimen.

Finanzschwache Kommunen als Schulträger sind nur mit Einschränkungen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • An Ihrem Vorhaben muss ein großes Landesinteresse bestehen.
  • Für die Sanierung, den Umbau und/oder die Erweiterung eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle müssen Ihnen als staatliche Schule mindestens EUR 150.000 und als freie Schule mindestens EUR 50.000 Kosten entstehen.
  • Sie müssen die Folgekosten für den Unterhalt für die Dauer der Zweckbindung sicherstellen.
  • Sie erhalten eine Förderung für energetische Maßnahmen, wenn
    • ein Neubau einen CO2-neutralen Primärenergiebedarf aufweist oder
    • bei einer Vollsanierung ein Primärenergiebedarf von 40 Prozent unter der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht wird.
  • Mit Ihrem Vorhaben dürfen Sie nicht vor der Bewilligung beginnen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.