Möchten Sie wertvolle Dokumente, Akten oder Bücher für die Zukunft sichern? Das Bundesprogramm unterstützt Sie bei der Restaurierung, Reinigung und Notfallvorsorge für Ihr schriftliches Kulturgut. Erhalten Sie finanzielle Hilfe für den Originalerhalt Ihrer Bestände.
Was gefördert wird
Sie bewahren historisch oder wissenschaftlich besonders wertvolles schriftliches Kulturgut auf? Wenn diese Bestände in ihrer Substanz akut gefährdet sind, können Sie eine Förderung für deren Erhalt beantragen.
Das Förderprogramm unterstützt Sie bei präventiven, konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Reinigung, fachgerechte Verpackung oder Massenentsäuerung von Archivalien und Bibliotheksgut. Auch Projekte zur Notfallvorsorge, zur Stärkung der Fachkompetenz oder zur Forschung können gefördert werden. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder stellen hierfür bis zu 100.000 EUR pro Jahr und Projekt bereit. Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eingerichtet ist.
Sie erhalten die Förderung in der Regel als Anteilfinanzierung. Die Kofinanzierung kann sich aus Eigen-, Landes- und/oder Drittmitteln zusammensetzen. Sie müssen grundsätzlich mindestens 10 % der Kosten aufbringen. Wenn Ihre Maßnahme zum Originalerhalt mehr als 7.500 EUR Fördermittel pro Jahr erfordert, müssen Sie mindestens 50 % kofinanzieren.
Wichtige Besonderheiten für Ihren Antrag:
- Bundeseinrichtungen: Gehört Ihre Einrichtung zur Trägerschaft des Bundes, können Sie abweichend von der Anteilfinanzierung eine Vollfinanzierung von bis zu 100 % erhalten.
- Landeskofinanzierung: Nutzen Sie Mittel aus Landesprogrammen zur Kofinanzierung, ist zwingend eine vorherige Bewertung durch das Land erforderlich. Sie müssen ein sogenanntes Ersttestat der zuständigen Landesbehörde einholen.
- Kumulierbarkeit: Sie können diese Förderung mit anderen Bundesmitteln kombinieren. Sie müssen jedoch zwingend sicherstellen, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und klar voneinander abgrenzbar sind.
Wer antragsberechtigt ist
- Ihre Einrichtung ist eine juristische Person mit Sitz in Deutschland.
- Ihre Einrichtung ist ein Archiv, eine Bibliothek, ein Museum oder eine vergleichbare Institution.
- Ihre Bestände und Objekte sind für die Öffentlichkeit zugänglich.
- Die zu behandelnden Bestände befinden sich in Ihrem Eigentum oder die fachgerechte Aufbewahrung ist rechtsverbindlich geklärt.
- Die Bestände weisen einen hohen kulturhistorischen Wert oder ein hohes Auswertungspotential auf und sind in ihrer Substanz gefährdet.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.
- Bei Mehrfachüberlieferungen haben Sie sich mit anderen verwahrenden Einrichtungen abgestimmt.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung für Projekte erhalten, die bereits begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Erhalt von Gemälden, rein grafischen Kunstwerken oder anderen Werken der bildenden Kunst. Investitionen sowie Ausgaben für Ihr Stammpersonal sind nicht förderfähig.
Antragsverfahren
- Antragstellung: Sie füllen das elektronische Antragsformular vollständig aus und senden den unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Anlagen per E-Mail an die Koordinierungsstelle (kek-foerderung@sbb.spk-berlin.de).
- Hinweis: Wenn Sie Mittel aus Landesprogrammen nutzen, senden Sie Ihren Antrag zunächst an die zuständige Landesbehörde. Diese stellt Ihnen ein Landestestat (Ersttestat) aus. Das unterschriebene Landestestat ist in diesem Fall als verbindliche Anlage des Antrags mit einzureichen.
- Prüfung: Die Koordinierungsstelle prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich. Der Fachbeirat bewertet die Anträge und gibt eine Förderempfehlung ab.
- Entscheidung: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kulturstiftung der Länder treffen den Förderbeschluss.
- Bescheid: Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
- Durchführung: Nach Erhalt des Bescheids oder einer Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns können Sie mit der Umsetzung beginnen.