Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)

Wenn Sie in die Schienengüterinfrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beziehungsweise eine Zuweisung oder ein rückzahlbares Darlehen erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in die Schienengüterinfrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beziehungsweise eine Zuweisung oder ein rückzahlbares Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg fördert Ihre Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur zur besseren Erschließung von Logistikzentren einschließlich Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs.

Sie erhalten die Förderung für

  • Eisenbahninvestitionen sowie
  • Konzepte und Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger und für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise Zuweisung oder als rückzahlbares Darlehen.

Die Höhe der Förderung für Eisenbahninvestitionen beträgt bis zu 80 % und für Konzepte und Machbarkeitsstudien bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften sowie
  • öffentliche und private Betreiberinnen und Betreiber von Schieneninfrastruktur.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit der Maßnahme über den Zeitraum der Zweckbindung nachweisen.
  • Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer der zur Eisenbahninfrastruktur gehörenden planfestgestellten Bahnflächen sein. Alternativ können Sie die Fläche im Rahmen eines langlaufenden Pachtvertrages, mindestens für den Zweckbindungszeitraum, pachten. Das Nutzungsrecht müssen Sie durch entsprechende Unterlagen nachweisen.
  • Sie müssen die geförderte Infrastruktur zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stellen.
  • Ihre Maßnahme muss Bestandteil des bestätigten Jahresförderprogramms der Bewilligungsbehörde sein.

Antragsverfahren

Melden Sie Ihre Maßnahme bis zum 30.06. für das Folgejahr beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) an. Das LBV–Landesamt für Bauen und Verkehr erarbeitet aus den Anmeldungen ein Jahresförderprogramm und ein mittelfristiges Programm für die Förderung der Schienengüterinfrastruktur. Das zuständige Ministerium entscheidet endgültig über die Maßnahmen im Jahresprogramm Eisenbahninfrastruktur.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.