Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten

Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen für den Lärm- und Schallschutz in Clubs und Live-Musikspielstätten. Die Maßnahmen müssen messbare Verbesserungen bewirken.

Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich der Clubs, innovative Konzepte sowie für Lärmschutzgutachten erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu EUR 50.000 pro Antrag, bei Projekten mit sehr großer Bedeutung ausnahmsweise bis zu EUR 100.000.

Der Fördersatz richtet sich nach der Höhe der beantragten Fördersumme: Bis EUR 10.000 beträgt der Fördersatz 90 Prozent, zwischen EUR 10.000 und EUR 20.000 liegt er bei 85 Prozent und über EUR 20.000 bei 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Reichen Sie bitte zunächst Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme ein bei dem Clubcommission Berlin e.V.

Wenn Ihr Projekt förderfähig und eine Beratung erfolgt ist, müssen Sie ein Schallschutzkonzept beziehungsweise einen Prüfbericht erstellen lassen. Auf dieser Grundlage reichen Sie einen Vollantrag ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten mit Standort oder Räumlichkeit in Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben ist technisch sowie rechtlich umsetzbar und Sie führen es in Berlin durch.
  • Sie müssen in Ihrem Club beziehungsweise in Ihrer Spielstätte ein Mindestmaß an regelmäßigen Veranstaltungen durchführen.
  • Die Publikumskapazität darf 1.500 Personen nicht überschreiten.
  • Sie müssen die gesetzlichen Grenzwerte bereits einhalten.
  • Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie die Räumlichkeit noch mindestens 2 Jahre nutzen können.
  • Sie müssen die Maßnahme innerhalb von 9 Monaten nach Bewilligung abschließen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.