Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

Wenn Sie als Schulträger Projekte zur Modernisierung von Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Schulträger Projekte zur Modernisierung von Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in die energetische Sanierung und Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur.

Gefördert werden Maßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft einschließlich der mit der Schule verbundenen Schulwohnheime sowie schulisch genutzter Sport- und Schwimmhallen.

Sie können auch eine Förderung für einen Ersatzbau erhalten, wenn eine Sanierung unwirtschaftlich ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden sowie Städte und Kreise als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das zu sanierende Gebäude muss bei Beginn des Investitionsvorhabens mindestens 10 Jahre alt sein.
  • Ihre Kommune ist als finanzschwach einzustufen, weil sie
    • zu den Konsolidierungshilfekommunen gehört oder
    • Fehlbetragszuweisungen des Landes erhalten hat.
  • Sie weisen für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein öffentliches Bedürfnis für die zu fördernde Schule nach.
  • Sie decken mit Ihrem Vorhaben einen langfristig bestehenden Bedarf ab.
  • Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie nach dem 30.6.2015 begonnen haben oder beginnen.
  • Das Investitionsvorhaben darf nicht bereits im Rahmen eines anderen Förderprogramms gefördert werden.
  • Die vorgesehenen investiven Maßnahmen erfüllen mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung.

Nicht förderfähig sind Windenergie- und Photovoltaikanlagen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.