Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit (Auslandsprojektförderung Sachsen)

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern sowie zur Stärkung ihrer Fähigkeiten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern sowie zur Stärkung ihrer Fähigkeiten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt Sie bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten und -initiativen im Ausland.

Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen

  • Bildung,
  • Infrastruktur und medizinische Versorgung,
  • Stabilisierung der aktuellen Flüchtlingsherkunftsländer,
  • Umwelt- und Klimaschutz,
  • Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft einschließlich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,
  • humanitäre Maßnahmen,
  • Geschlechtergerechtigkeit sowie Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen,
  • Digitalisierung sowie
  • Stärkung der Menschenrechte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent, in priorisierten Ländern (Uganda, Tansania (außer Sansibar), Äthiopien, Kenia, Ukraine) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bis maximal EUR 25.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken ein. Anträge bis zu einer Fördersumme von EUR 6.000 können Sie zum 20. eines Monats einreichen. Bei höheren Fördersummen beachten Sie bitte die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen mit einer Organisation, Gruppe oder Institution eines Landes zusammenarbeiten, das auf der Development-Assistance-Committee-(DAC)-Liste der Entwicklungsländer steht.
  • Sie müssen die Zielgruppen in den Projektzyklus wesentlich einbeziehen. Ihre Maßnahme muss einen deutlich erkennbaren Beitrag zu Selbstorganisationsprozessen der Beteiligten leisten.
  • Nach dem Ende der Förderung müssen Sie die Nachhaltigkeit Ihres Projektes sicherstellen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.