Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Forschungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Forschungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich:

  • Forschungsvorhaben unter anderem in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie und Energie, Ernährungswissenschaften, Umweltwissenschaft, Material- und Lebenswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) des Programms EFRE einschließlich Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften,
  • Forschungsvorhaben für wissenschaftliche Schwerpunkte, Kompetenzzentren und Netzwerke,
  • innovationsorientierte exzellente Forschungsvorhaben im Land Sachsen-Anhalt,
  • Beschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke sowie
  • Forschungsvorhaben für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Dienstleistungen), Ausstattungs- und Geräteinvestitionen sowie kleine Baumaßnahmen, die dem Einbau geförderter Geräte dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss mit der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) des Landes Sachsen-Anhalt übereinstimmen.
  • Sie dürfen die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur nicht wirtschaftlich nutzen.
  • Beachten Sie bitte, dass Ihre Forschung einen Anwendungsbezug aufweisen muss, das heißt, es darf sich nicht um Grundlagenforschung handeln.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.