Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen:
- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
- frühzeitige Umstrukturierung
- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Förderumfang:
- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / maximal 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / maximal 50 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
- Belegschaftsinitiativen: bis zu 70 % der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase
Die maximale Förderdauer beträgt 3 Monate.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses „GRW-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft“ genannten Bereichen zuzuordnen sind – sog. Positivliste.