Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Zu den Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden.
Sie erhalten die Förderung für
- Abbruch und Demontage des Bauwerkes einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen,
- Abtransport des Abbruchmaterials einschließlich der Enddeponie,
- Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen,
- einfache Begrünung des Grundstückes nach der Rückbaumaßnahme,
- notwendige Baunebenkosten,
- Freimachung von Wohnungen und
- abbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 50,00 pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Gemeinden.
Als Gemeinde können Sie die Zuwendungen an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer weiterleiten. Dabei kann es sich um Zweckverbände, Landkreise, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts handeln.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Gemeinde müssen Sie über ein höchstens 10 Jahre altes integriertes Stadtentwicklungskonzept verfügen.
- Sie müssen die Rückbaumaßnahme außerhalb eines Städtebaufördergebietes durchführen.
- Die Maßnahme muss aufgrund der erwartenden demografischen Entwicklung erforderlich sein.
- Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer muss auf mögliche planungsschadensrechtliche Entschädigungsansprüche und für mindestens 10 Jahre auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Mietwohngebäuden verzichten.