Rückbau von Wohngebäuden

Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Zu den Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Abbruch und Demontage des Bauwerkes einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Abtransport des Abbruchmaterials einschließlich der Enddeponie,
  • Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • einfache Begrünung des Grundstückes nach der Rückbaumaßnahme,
  • notwendige Baunebenkosten,
  • Freimachung von Wohnungen und
  • abbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 50,00 pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche.

Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Gemeinden.

Als Gemeinde können Sie die Zuwendungen an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer weiterleiten. Dabei kann es sich um Zweckverbände, Landkreise, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts handeln.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Gemeinde müssen Sie über ein höchstens 10 Jahre altes integriertes Stadtentwicklungskonzept verfügen.
  • Sie müssen die Rückbaumaßnahme außerhalb eines Städtebaufördergebietes durchführen.
  • Die Maßnahme muss aufgrund der erwartenden demografischen Entwicklung erforderlich sein.
  • Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer muss auf mögliche planungsschadensrechtliche Entschädigungsansprüche und für mindestens 10 Jahre auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Mietwohngebäuden verzichten.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.