Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)

Wenn Sie in die kommunale Abwasserbeseitigung investieren, um den Nährstoff- und Schadstoffeintrag in Gewässer zu reduzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in die kommunale Abwasserbeseitigung investieren, um den Nährstoff- und Schadstoffeintrag in Gewässer zu reduzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Brandenburg fördert Investitionen im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung, die zu einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung mit einer Reduzierung des Nährstoff- und Schadstoffeintrags beitragen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Ertüchtigung im Sinne eines technischen Ausbaus (Aufrüstung) von Kläranlagen zum verbesserten Rückhalt von Stickstoff, Phosphor und organischen Frachten,
  • Kapazitätserweiterung von Kläranlagen,
  • Neubau von Kläranlagen,
  • Herstellung einer Überleitung von Abwasser auf eine Kläranlage mit höherem Nährstoffrückhalt,
  • Neubau von Ausgleichsbecken auf Kläranlagen sowie
  • Neubau oder Sanierung von Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasserabflüssen aus dem Trennsystem.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Ausbaugröße der Kläranlage und beträgt

  • 80 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kläranlagen für unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner,
  • 70 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kläranlagen für 10.000 bis 49.999 Einwohnerinnen und Einwohner,
  • 60 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kläranlagen für 50.000 bis 99.999 Einwohnerinnen und Einwohner,
  • 50 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kläranlagen ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner,

Bei Neubau oder Sanierung von Anlagen zur Behandlung von Niederschlagswasserabflüssen erhalten Sie bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Sie erhalten einen Zuschuss von maximal EUR 500.000. Dies gilt nicht für den Neubau von Kläranlagen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden und vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine wasserrechtliche Zulassung, Sanierungsanordnung oder Ordnungsverfügung vorlegen, die die Reduzierung von Stoffeinträgen in die Gewässer fordert.
  • Sie müssen zur Antragstellung alle notwendigen fachtechnischen Stellungnahmen, Genehmigungsplanungen und behördlichen Zulassungen vorlegen.
  • Wenn es mehrere Alternativen zur Umsetzung der Maßnahme gibt, müssen Sie die optimale Variante mittels dynamischer Kostenvergleichsrechnungen ermitteln.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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