Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Wenn Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei der Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Beschäftigten. Dies können Lehrgänge, Seminare oder Schulungen sein.

Sie erhalten die Förderung für Weiterbildungen in den folgenden Bereichen:

  • Vorbereitungslehrgänge
  • Fahrsicherheit und -ökonomie
  • allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
  • Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
  • weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
  • digitale Instrumente und Informationstechnologie

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber EUR 1.050. Als mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und maximal EUR 900,00. Alle anderen Antragsteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal EUR 750,00.

Die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei maximal EUR 1.500 je schweres Nutzfahrzeug.

Sie können als Unternehmen pro Maßnahme höchstens EUR 3 Millionen erhalten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.8. in dem Jahr, in dem Sie mit der Maßnahme beginnen möchten. Die Anträge nimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entgegen, den Antrag stellen Sie bitte über das eService-Portal.

Sie dürfen den Zuschuss nicht mit anderen staatlichen Beihilfen und Zuschüssen zusammen verwenden.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen im Rahmen Ihrer Weiterbildungsmaßnahme Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maße auch in anderen Unternehmen und Arbeitsfeldern anzuwenden sind.
  • Ihre Maßnahme muss mindestens 4 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten umfassen. Für die Teilnehmenden gilt die Anwesenheitspflicht.
  • Nach Zugang des Zuwendungsbescheids müssen Sie Ihre Maßnahme spätestens innerhalb von 4 Monaten durchgeführt haben.
  • Die Weiterbildungsstätte beziehungsweise der Weiterbildungsträger muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen:
    • Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV)
    • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) oder
    • Anerkennung einer für die Maßnahme zuständigen Einrichtung, insbesondere Behörde oder Kammer

Nicht gefördert werden

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung,
  • Unternehmen bestimmter Sektoren gemäß AGVO sowie Unternehmen in Schwierigkeiten und
  • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.