Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Vermittlung von Informationen und Unterstützung für ältere Menschen (RL AGATHE)

Wenn Sie leicht zugängliche Beratungs-, Informations- und Weitervermittlungsangebote für ältere Menschen, die in der Nacherwerbsphase alleine im eigenen Haushalt leben, anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie leicht zugängliche Beratungs-, Informations- und Weitervermittlungsangebote für ältere Menschen, die in der Nacherwerbsphase alleine im eigenen Haushalt leben, anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.

Sie erhalten die Förderung für Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben

  • von beratenden Fachkräften,
  • zur Weiterentwicklung des Förderprogramms.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt in den ersten beiden Jahren bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, ab dem 3. Jahr bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für die Weiterentwicklung des Programms beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vorgeschaltet. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt als Erstempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie können die Fördermittel an gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie an kreisangehörige Städte und Gemeinden als Letztempfänger weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen an dem Konzeptauswahlverfahren teilnehmen.
  • Das eingesetzte Personal muss über sozial- und gesundheitspädagogische Abschlüsse oder über Abschlüsse im Bereich der Gesundheits-, Kranken- oder Altenpflegeberufe verfügen.
  • Bitte beachten Sie, dass das Programm AGATHE nur in ausgewählten Sozialräumen der Landkreise Altenburger Land, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Nordhausen, Sömmerda und Sonneberg sowie in den kreisfreien Städten Erfurt, Gera und Jena umgesetzt wird.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.