Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels

Wenn Sie Maßnahmen zur Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei investiven und nicht investiven Maßnahmen im Bereich der Regionalentwicklung und der Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der Regionalentwicklung, wie Erstellung und Weiterentwicklung von regionalen Entwicklungskonzepten, Strategien, Machbarkeitsstudien, Standortuntersuchungen sowie Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen,
  • Projekte und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels sowie
  • Modellprojekte zur Herstellung oder Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder Sicherung der Daseinsvorsorge.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

  • Maßnahmen zur Regionalförderung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Projekten und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20.000,
  • Modellprojekten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von EUR 200.000.

Die Bagatellgrenze für Vorhaben der Regionalentwicklung und für Modellprojekte liegt bei EUR 10.000 der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Zweckverbände,
  • eingetragene Vereine und Verbände,
  • öffentliche Unternehmen, anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften,
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts,
  • sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie
  • für Maßnahmen zur Regionalentwicklung und Modellprojekte zusätzlich kommunale Arbeitsgemeinschaften, Planungsverbände und regionale Planungsgemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme einschließlich der Folgekosten sicherstellen.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Ihr Vorhaben zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels müssen Sie im laufenden Haushaltsjahr auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen umsetzen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.