Sie möchten neue Anwendungen mit dem Satellitennavigationssystem Galileo entwickeln oder die New Space-Technologie vorantreiben? Das Bundesministerium unterstützt Ihre Forschungsprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Was gefördert wird
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Technologien auf Basis der Daten und Dienste des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, dem globalen Satellitennavigationssystem (GNSS–Global Navigation Satellite System) der Europäischen Union (EU) sowie NewSpace-Innovationen entwickeln. Typische Anwendungsbereiche sind beispielsweise digitale Lösungen für die Logistik, die moderne Landwirtschaft, Rettungseinsätze, das autonome Fahren oder die Integration von künstlicher Intelligenz (KI). Die Vorhaben sollen die technologische Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Raumfahrtbranche stärken.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung):
- Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Kostenbasis AZK): Die Zuordnung erfolgt nach den Regeln der EU-Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die maximale Förderquote (Beihilfeintensität) beträgt:
- Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung.
- Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung.
- Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.
- Boni für kleinere Akteure: Kleine Unternehmen erhalten einen Aufschlag von 20 %, mittlere Unternehmen einen Aufschlag von 10 %. Bei einer wirksamen Zusammenarbeit (zum Beispiel im Verbund) oder der weiten Verbreitung der Ergebnisse kann die Förderung um weitere 15 % auf insgesamt maximal 80 % angehoben werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen wird vorausgesetzt.
- Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Ausgabenbasis AZA):
- Nichtwirtschaftliche Vorhaben können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
- Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Deckung ihrer indirekten Kosten.
Wer antragsberechtigt ist
Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein:
- Ihr Vorhaben muss das europäische Satellitennavigationssystem Galileo nutzen.
- Sie müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
- Sie müssen in der Lage sein, die für das Projekt erforderliche angemessene Eigenbeteiligung aufzubringen.
- Ihr Projekt muss über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
- Das Vorhaben darf vor der offiziellen Antragstellung noch nicht begonnen haben.
- Das Projekt muss thematisch, zeitlich sowie finanziell klar von anderen Vorhaben abgrenzbar sein.
- Hochschulen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur allgemeinverständlichen Wissenschaftskommunikation einzuplanen und darzulegen.
- Hochschulen müssen die Forschungsergebnisse grundsätzlich im Open Access unentgeltlich elektronisch zugänglich machen.
Ausschlussgründe
- Es darf kein vorzeitiger Vorhabenbeginn vor der förmlichen Antragstellung vorliegen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie sich am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befanden, aber im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 zu einem Unternehmen in Schwierigkeiten wurden.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen sind.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren zur Bewilligung der Förderung ist zweistufig aufgebaut.
Stufe 1: Das Skizzenverfahren
- Sie erstellen und reichen eine aussagekräftige Projektskizze elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
- Die Deutsche Raumfahrtagentur bewertet Ihre eingereichte Projektskizze nach den definierten fachlichen Auswahlkriterien.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der Raumfahrtagentur über das fachliche Auswahlergebnis.
- Bei einer positiven Bewertung erhalten Sie eine Aufforderung zur förmlichen Antragstellung.
Stufe 2: Das förmliche Antragsverfahren
- Sie erstellen den förmlichen Förderantrag elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Sie reichen den elektronisch generierten Antrag zusätzlich in unterzeichneter Papierform bei der Deutschen Raumfahrtagentur ein.
- Die Deutsche Raumfahrtagentur prüft Ihre eingereichten Unterlagen abschließend und entscheidet über die Bewilligung.
- Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.