Wenn Sie als Filmproduktionsunternehmen die Produktion eines Kino- oder TV-Films planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt Darlehen, um damit Finanzierungslücken bei Film- und Medienprojekten zu schließen, die in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.
Sie erhalten die Förderung für die Herstellung von programmfüllenden Kinofilmen im Sinne des Filmförderungsgesetzes (FFG) und von hochwertigen TV-Produktionen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten des Projekts, mindestens EUR 250.000 und maximal EUR 3 Millionen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Erklärung bei, dass Ihr Vorhaben nicht über ein anderes Kreditinstitut finanziert werden kann.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Filmproduktionsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie haben bereits mindestens 2 programmfüllende Filmprojekte im Sinne des Filmförderungsgesetzes kommerziell erfolgreich umgesetzt und können durch fachliche Erfahrung eine professionelle Projektdurchführung gewährleisten.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
- Ihre Bonitätsbeurteilung und die Risikoanalyse des Projekts rechtfertigen die Gewährung eines Darlehens.
- Sie können einen angemessenen wirtschaftlichen Effekt für das Land Sachsen-Anhalt nachweisen.
- Die deutsche Kinoerstaufführung sollte in Sachsen-Anhalt sein.