Wenn Sie Projekte planen, mit denen die Lebensqualität älterer Menschen verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Projekten, mit denen Sie die gesellschaftspolitischen Potenziale älterer Menschen aktivieren und die Weiterentwicklung in seniorenrelevanten Themenbereichen voranbringen.
Die Förderung erhalten Sie für
- überregionale Veranstaltungen wie Landesseniorentage, Landeswettbewerbe und Fachtagungen,
- Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Menschen wie das Qualifizierungsprogramm „seniorTrainer/-in“,
- Maßnahmen, die ältere Menschen befähigen, ehrenamtlich Projekte und Initiativen zu begleiten und
- Modellprojekte, um ältere Menschen für ein bürgerschaftliches Engagement zu aktivieren, zur Verbesserung von Beratungs- und Hilfsangeboten für ältere Menschen sowie zur Entwicklung von Konzeptionen zu Themenstellungen mit Bezug zu älteren Menschen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern und die Gebietskörperschaften des Landes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Projekt in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und bei seiner Umsetzung mit vor Ort bestehenden Strukturen kooperieren.
- Sie müssen geeignete Fachkräfte einsetzen, die bei leitender Funktion über einen Fachhochschulabschluss oder über nachweislich gleichwertige Kompetenzen verfügen.
- Sie müssen barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.