Wenn Sie Kunst- oder Kulturprojekte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung auf der Grundlage des Kulturfördergesetzes NRW.
Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen in den Handlungsfeldern
- kulturelle Infrastruktur und interkommunale Kooperation,
- Künste,
- Erhalt des kulturellen Erbes,
- kulturelle Bildung und Bibliotheken,
- freie Szene und Soziokultur,
- Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Breitenkultur,
- Kultur und gesellschaftlicher Wandel/Strukturwandel,
- Experimente.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen bis zu EUR 50.000,
- bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen ab EUR 50.000 bis zu EUR 250.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personenverbünde und Einzelpersonen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- in den förderrelevanten Handlungsfeldern tätig sein,
- die Einnahmen und Ausgaben in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan aufgrund Ihrer Erfahrungswerte verlässlich schätzen und nachvollziehbar begründen können,
- sich auf Versicherungen für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen beschränken, die gesetzlich vorgeschrieben sind.