Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund Forschungen, Entwicklungen oder Durchführbarkeitsstudien im Bereich der umweltfreundlichen Innovationen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Vorhaben im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen durchführen möchten.
Sie erhalten eine Förderung für:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Innovationscluster
- Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Darlehen.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Förderung muss einen Anreizeffekt haben.
- Beachten Sie bitte die besonderen Voraussetzungen, die für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer Beihilfen-Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben,
- Fördergegenstände, die im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bereits bezuschusst werden,
- Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden,
- Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist je nach Vorhaben ein- oder zweistufig.
Richten Sie Ihren Antrag bitte entweder an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.