Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und strukturellen Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und strukturellen Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei nichtinvestiven Vorhaben zum Aufbau und zur Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) in unterversorgten Gebieten nach den Prinzipien der Gemeinwesenarbeit.

Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements (Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerschaft),
  • Förderung generationenübergreifender sozialer Teilhabe (Inklusion, Verbesserung interkultureller Kompetenzen, Verhinderung von Isolation, Ausgrenzung und Diskriminierung),
  • stadtteilbezogene sozial-kulturelle Arbeit in Verbindung mit einer Aktivierung, Stärkung und lokalen Vernetzung regionaler Netzwerke,
  • gesamtstädtische Qualitäts- und Wirkungsansätze mit dem Ziel einer Verstetigung nach Projektende.

Darüber hinaus können demokratieunterstützende Projekte gefördert werden, die für die Bewohnerschaft Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bieten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der jährlichen Gesamtkosten. Diese dürfen höchstens EUR 150.000 betragen.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden.

Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die auf gemeinnütziger Grundlage satzungsgemäße Aufgaben der Gemeinwesen-, Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit umsetzen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen die Maßnahme innerhalb der festgelegten Gebietskulisse durchgeführen.

Bei der Planung Ihrer Maßnahme sollten Sie berücksichtigen, dass die Auswahl der Projekte nach folgenden Kriterien erfolgt:

  • Vorliegen einer beschlossenen territorialen Strategie
  • Beitrag zur Stabilisierung, Aufwertung und Entwicklung des betreffenden Gebietes
  • Beitrag zum Defizitabbau beziehungsweise zur bedarfsgerechten Anpassung der sozialen Infrastruktur
  • Beitrag zu mehr Partizipation, Aktivierung und Förderung des sozialen Zusammenhalts
  • Beitrag zu einem niederschwelligen Zugang zur sozialen Infrastruktur für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers
  • Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen wie nachhaltige Entwicklung, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen
  • Einsatz von Eigen- und Drittmitteln sowie Wirtschaftlichkeit des Projekts
  • Nachhaltigkeit sowie eigene Tragfähigkeit des Projekts nach Auslaufen der Förderung

Sie dürfen mit dem Vorhaben normalerweise noch nicht begonnen haben.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.