Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten

Wenn Sie Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen sowie zur Akquisition von ausländischen Unternehmen als Investoren im Land Berlin.

Sie erhalten die Förderung für

  • Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland,
  • Standortpräsentationen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland sowie
  • Unternehmensdelegationsreisen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal aber EUR 150.000 je Einzelmaßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal an die Investitionsbank Berlin (IBB), Kundenzentrum Wirtschaft.

Ihren Antrag zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten und Brancheninformationsständen auf Messen und Ausstellungen, die im Landesmesseplan enthalten sind, reichen Sie spätestens 12 Wochen nach Bekanntmachung des Landesmesseplans und Ihren Antrag für andere Maßnahmen bitte spätestens 6 Wochen vor Beginn ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin. Hierzu zählen insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Beteiligung an Gemeinschafts- und Infoständen soll sich vorrangig auf die im Landesmesseplan Berlin festgelegten Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland beziehen.
  • Sie müssen ein aussagefähiges Gesamtkonzept zur Maßnahme einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Einzelmaßnahmen und deren Zielsetzung vorlegen.
  • An der Maßnahme sollen normalerweise nicht weniger als 5 kleine und mittlere Unternehmen oder Wissenschafts- oder Forschungseinrichtungen teilnehmen.
  • Messegesellschaften werden nicht gefördert.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.