Förderung im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030

Wenn Sie im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Professorinnenprogramm gemeinsam mit den Ländern die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen.

Gefördert werden auf der Grundlage von Gleichstellungskonzepten für Parität Erstberufungen von Professorinnen an Hochschulen auf unbefristete W2–Wissenschaft (Besoldungsordnung W)– und W3–Wissenschaft (Besoldungsordnung W)-Professuren. An Hochschulen, die mit dem Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet werden, können zusätzliche Stellen für Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur gefördert werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • maximal 165.000 EUR jährlich pro Berufung auf eine W2–Besoldung der Wissenschaft– und W3–Besoldung der Wissenschaft-Professur und insgesamt 2.475.000 EUR je Hochschule,
  • maximal 95.000 EUR jährlich je zusätzlicher Stelle für eine Wissenschaftlerin oder Künstlerin auf dem Weg zur Professur und insgesamt maximal 475.000 EUR je Hochschule.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe im Rahmen der vorgesehenen 3 Einreichungsrunden für Gleichstellungskonzepte für Parität Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Hochschulen mit Sitz in Deutschland.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie legen Ihr Gleichstellungskonzept für Parität in schriftlicher und/oder elektronischer Form vor.
  • Sie informieren über die bisherige Beteiligung Ihrer Hochschule am Professorinnenprogramm I, II und III in schriftlicher und/oder elektronischer Form.
  • Ihr Gleichstellungskonzept für Parität wurde von dem Begutachtungsgremium positiv bewertet.
  • Sie reichen die Berufungsnachweise beziehungsweise Einstellungsnachweise fristgerecht pro Einreichungsrunde ein.
  • Im Fall der Förderung von Erstberufungen von Frauen auf Regelprofessuren setzt Ihre Hochschule die durch die Förderung des Bundes freiwerdenden sowie weitere Mittel in angemessener Höhe für zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahmen ein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.