ESF+ Programm PUSCH (Praxis und Schule)

Wenn Sie schulische Maßnahmen zur Unterstützung und Berufsvorbereitung von leistungsschwachen Jugendlichen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie schulische Maßnahmen zur Unterstützung und Berufsvorbereitung von leistungsschwachen Jugendlichen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Einrichtung von speziellen sozialpädagogisch begleiteten Klassen an Schulen. Diese Klassen ermöglichen den Erwerb des Schulabschlusses von leistungsschwachen Jugendlichen und erhöhen ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personalausgaben, darin eingeschlossen sind Verwaltungsausgaben.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Klasse oder Lerngruppe maximal EUR 80.000 pro Jahr.

Ihren Antrag zur Einrichtung von PUSCH-Klassen oder -Lerngruppen richten Sie bitte bis zum 30.4. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, Referat I.2.

Als Maßnahmeträger richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. eines Jahres über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), ESF-Consult.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie an einem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen. Die Ausschreibung für einen Interessentenaufruf an Träger zur Teilnahme am Programm sowie für Schulen zur Einrichtung von PUSCH-Klassen und -Lerngruppen wird jeweils im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (freie Träger), die auf dem Gebiet der Berufsorientierung tätig sind und die sozialpädagogischen Fachkräfte beschäftigten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihres Vorhabens sind
    • Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen,
    • Jugendliche mit Förderbedarf im Zuge der Inklusion,
    • Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache nach Teilnahme am Unterricht in einer Intensivklasse.
  • Die Jugendlichen müssen ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und die ihnen gebotene Chance nutzen wollen. Sie dürfen bei Eintritt in die Maßnahme noch nicht 18 Jahre alt sein.
  • PUSCH-Klassen oder -Lerngruppen müssen an allgemeinbildenden Schulen mit Hauptschulbildungsgang, das heißt an Hauptschulen, schulformbezogenen (kooperativen) und schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen für 1 oder 2 Jahre eingerichtet werden.
  • Sie müssen Ihre Kompetenz im Bereich der Berufsorientierung nachweisen.
  • Die Fördermaßnahme kann von der Zielgruppe normalerweise maximal 3 Jahre in Anspruch genommen werden.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.