Ökolandbau

Wenn Sie Vorhaben umsetzen, durch die der ökologische Landbau in Niedersachsen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben umsetzen, durch die der ökologische Landbau in Niedersachsen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die dazu beitragen, den ökologischen Landbau in Niedersachsen auszuweiten und die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe zu erhöhen, die ökologisch wirtschaften.

Sie erhalten die Förderung für Personalausgaben, Sach- und Reisekosten für

  • die Teilnahme von Erzeugerinnen und Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau,
  • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen durch Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (dazu gehören auch Ausbildungskurse, Workshops und Coachings) und auch für Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen,
  • Bereitstellung von Beratungsdiensten für ökologische sowie für an Umstellung auf Ökolandbau interessierte Betriebe,
  • Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
  • Zusammenarbeit im Agrarsektor und
  • Forschung und Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Sie bekommen aber höchstens EUR 300.000 pro Jahr.

Wenn Sie eine Förderung durch mehrere Stellen bekommen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Durchführung des Projektes haben oder eine kommunale Gebietskörperschaft oder ein Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften sind, kann die Höhe Ihres Zuschusses bis zu 75 Prozent betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Niedersachsen oder zum größten Teil in Niedersachsen durchführen.
  • Beachten Sie bitte, dass Unternehmen als Projektträger Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein müssen.
  • Sie erhalten keine Förderung für
    • Investitionen,
    • Sachschadensersatz bei Benutzung eines Pkw/motorbetriebenen Fahrzeugs,
    • außertarifliche Zulagen oder geldwerte Vorteile,
    • Tagegelder für Teilnehmende an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen,
    • Ausgaben für Vertretungsdienste während der Teilnahme an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen,
    • Ausgaben für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und für die Bereitstellung von Beratungsdiensten, für die Sie eine Förderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten können.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.