Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur

Wenn Sie als Kommune in öffentliche Einrichtungen der touristischen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Kommune in öffentliche Einrichtungen der touristischen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kommune „ teilweise mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) “ bei Investitionsvorhaben im Bereich der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, die einen starken und nachhaltigen Impuls für die Entwicklung des Tourismus erwarten lassen und von besonderer regionaler Bedeutung sind.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen in

  • die Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, beispielsweise Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege im Rahmen regionaler Konzepte, Steganlagen für den Bootstourismus, Wasserwanderrastplätzen sowie die Schaffung digitaler Angebote in diesen Bereichen,
  • die Optimierung der Erlebnisqualität der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, beispielsweisee an bedeutenden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur oder auch saisonverlängernde Maßnahmen sowie Vorhaben mit einem regionalen, kooperativen Ansatz,
  • innovative, saisonunabhängige Angebote der öffentlichen Tourismusinfrastruktur unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0), beispielsweise innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben und
  • in allen anderen Fällen bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben,

jedoch höchstens 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) je Vorhaben.

Das Investitionsvolumen muss bei

  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur und zur Optimierung der Erlebnisqualität der öffentlichen Tourismusinfrastruktur mindestens 75.000 EUR,
  • innovativen, saisonunabhängigen Angeboten der öffentlichen Tourismusinfrastruktur mindestens 200.000 EUR

betragen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie
  • sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss die jeweiligen planungs-, bau-, umwelt-, wasserrechtlichen oder wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen und sich in das regionale Tourismuskonzept einfügen.
  • Ihre zu fördernde öffentliche Tourismusinfrastruktur muss
    • einen wesentlichen Beitrag zu einem modernen, nachhaltigen, marktgerechten und erlebnisorientierten Vor-Ort-Angebot für Gäste und Besucherinnen und Besucher leisten,
    • mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz in Einklang stehen sowie
    • von besonderer regionaler Bedeutung sein und einen deutlichen Mehrwert im Sinne des Zuwendungszwecks haben.
  • Sie müssen ein verbindliches Konzept zur Vermarktung der Einrichtung einschließlich Darstellung der wettbewerbsfähigen Strukturen zur Vermarktung vorlegen.
  • Sie erbringen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Fußgängerzonen,
  • Schiffsanleger,
  • Schwimmbäder (Hallen-, Frei-, Erlebnis-, Spaß-, Freizeit-, und Thermalbäder),
  • Beschneiungsanlagen, Skilifte,
  • Nordic-Walking-Parks.

Antragsverfahren

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Bitte beachten Sie: Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. In der 1.Stufe reichen Sie im Rahmen von Förderaufrufen Ihren Projektvorschlag bitte zu bestimmten Fristen ein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.