Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Barrierefreiheit

Wenn Sie Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aus-, um- oder neu bauen, um die barrierefreie Nutzung herzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aus-, um- oder neu bauen, um die barrierefreie Nutzung herzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Sie als Stadt, Gemeinde oder Landkreis im Rahmen der „nachhaltigen Mobilitätsstrategie“ (NMOB) beim Aus-, Um- beziehungsweise Neubau von straßengebundenen Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine vollständige barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Städte,
  • Gemeinden und
  • Landkreise.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie berücksichtigen bei der Planung und Umsetzung Ihres Bauvorhabens die anerkannten Regeln der Technik. Hierbei müssen Sie den Leitfaden „Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland“ befolgen.
  • Die Haltestellen, für die Sie die Förderung beantragen, erfüllen folgende Kriterien:
    • Sie können ein hohes Fahrgastaufkommen im Vergleich zu anderen Haltestellen in Ihrem Gebiet nachweisen.
    • Es liegt eine hohe quantitative Bewertung des ÖPNV-Angebots im Vergleich zu den anderen Haltestellen im Gebiet des Aufgabenträgers (Fahrtenzahl, Taktverkehr, Zugehörigkeit zum Landesbusliniennetz) vor.
    • Im unmittelbaren Einzugsbereich der Haltestelle (Radius von 400 bis 600 Metern) sind sogenannte soziale Bedarfsschwerpunkte für mobilitätseingeschränkte Menschen vorhanden; als soziale Bedarfsschwerpunkte gelten insbesondere Senioren-/Pflegeheime, Krankenhäuser und sonstige medizinische Einrichtungen, Behindertenwerkstätten, Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten.
    • Die Haltestelle muss spätestens in den nächsten 3 Jahren ab Fertigstellung barrierefrei erreichbar sein.
    • Sie haben die Haltestelle als „allgemein dringlich“ eingestuft.
  • Sie nehmen eine Einordnung der Haltestellen in Ihrem Zuständigkeitsbereich in Prioritätenstufen (vordringlicher bis zu langfristiger Bedarf) vor.
  • Für jedes Vorhaben müssen Sie die Stellungnahme des ÖPNV-Aufgabenträgers, der betroffenen Verkehrsunternehmen sowie der/des Behindertenbeauftragten vorlegen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.