Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung im Bereich Digitalisierung.
Sie erhalten eine Anlaufförderung ?Start?Zuschuss!?, wenn Ihr Unternehmen als eine der 20 innovativsten Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern ausgewählt wird.
Mit der Anlaufförderung können Sie Ihre Ausgaben finanzieren für
- Miete und Personal,
- Markteinführung des Produkts,
- Forschung und Entwicklung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu 36.000 EUR.
Wer antragsberechtigt ist
Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
- deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) und
- die zum Bewerbungsfristende den Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen für Ihr Unternehmen ein besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung vorlegen.
- Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung Ihres Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.
Antragsverfahren
Das Verfahren ist zweistufig.
In der 1. Stufe senden Sie Ihre Bewerbung im Rahmen besonderer Förderaufrufe über das Online-Antragsportal an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe weiterführende Links). Eine externe Jury bewertet Ihre Bewerbung.
In der 2. Stufe stellen die ausgewählten Unternehmen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung.