Wenn Sie an der Entwicklung von Batterien forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Einzelvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern geeignet sind.
Förderfähig sind Vorhaben zu material-, prozess- und recyclingbasierten Fragestellungen von wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Ihre Projektideen können Sie zu folgenden Forschungsschwerpunkten einreichen:
- Material- und Produktionsprozessforschung,
- Skalierungsforschung und Digitalisierung,
- ressourcenschonende Batteriekreisläufe,
- aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.
Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 2.150.000 EUR.
Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre grundlegenden, anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein.
- Ihre aufzunehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen in den letzten 6 Jahren eine Promotion erlangt haben und Arbeitsgruppen anführen und leiten können. Die Promotion kann länger zurückliegen, wenn Zeiten der Kindererziehung nachgewiesen werden.
- Bei der Projektplanung müssen Sie den nationalen und internationalen Forschungsstand berücksichtigen und außerdem Standards zur Qualitätssicherung der Forschung einhalten.
- Als aufnehmende Einrichtung stellen Sie die für das Projekt erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützt das Forschungsvorhaben.
Antragsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis zum 15. November eines Jahres (letztmalig bis zum 15.11.2025) bei dem Projektträger Jülich ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).