Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

Wenn Sie ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer aus dem Bereich der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer aus dem Bereich der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer, die der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten dienen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen:

  • nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung,
  • nachhaltige Ernährung und Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Forschungsvorhaben und den Antragstellenden ab und beträgt für Projekte der

  • Grundlagenforschung sowie für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten,
  • industriellen Forschung bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten,
  • experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten und für
  • Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Die Beihilfeintensitäten können unter bestimmten Voraussetzungen angehoben werden. Beispielsweise können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bonus erhalten.

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Bekanntmachungen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse an Ihrem Vorhaben.
  • Sie verfügen über die notwendige Qualifikation und ausreichende personelle und materielle Kapazitäten zur Durchführung der Arbeiten.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • In Ihrem Vorhaben sehen Sie den Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis vor und können dies aufzeigen.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU,
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.