Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.
Was gefördert wird
Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten.
Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links).
Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.
Wer antragsberechtigt ist
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.
Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an
- einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
- einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
durchführen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
- Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
- Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
- Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
- Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
- Unternehmen bestimmter Branchen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.