Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße

Wenn Sie Ihr Binnenschiff nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Ihr Binnenschiff nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei der nachhaltigen Modernisierung Ihrer Binnenschiffe im Bereich des Güterverkehrs. Gefördert werden Sie bei Investitionen in digitale Informationstechnik und Assistenzsysteme sowie in Umbaumaßnahmen für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Digitalisierung und Automatisierung an Bord von Binnenschiffsneubauten und im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, hierzu zählen insbesondere
    • Systeme zum automatisierten beziehungsweise (teil-)autonomen Fahren,
    • Kollisionswarnsysteme,
    • Schleusenmanagementsysteme,
    • Assistenzsysteme zum energieoptimierten Fahren,
    • Brückenanfahrwarnsysteme und
    • Bahnführungssysteme,
  • Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen,
  • Optimierung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser,
  • Anpassung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zur nachhaltigen Erschließung neuer Verkehre und zur dauerhaften Verlagerung von Transporten auf das Binnenschiff, hierzu zählen insbesondere
    • Anpassungen der baulichen Struktur, beispielsweise Schotte, Boden- und Decksverstärkungen, Veränderungen der Lukengrößen und Süllhöhen, bauliche Veränderungen des Laderaums,
    • Anpassungen der Ladeeinrichtungen, beispielsweise Spezialkräne, Spezialeinrichtungen für gefährliche Güter, Ladevorrichtungen für Fahrzeuge.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • im Fall von Digitalisierung und Automatisierung sowie Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen und nachhaltige Erschließung neuer Verkehre
    • für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
    • für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
    • für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben,
  • für Optimierung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser unabhängig von der Größe des Unternehmens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie nutzen das Schiff gewerblich für die Binnenschifffahrt.
  • Sie nutzen das Binnenschiff nach der Aus- beziehungsweise Umrüstung mindestens 5 Jahre lang zweckgebunden gewerblich (Zweckbindungsfrist).
  • Für das Binnenschiff legen Sie eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor.
  • Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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