Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG H) stellt Beteiligungskapital für bestehende Unternehmen in Hessen zur Verfügung.
Was gefördert wird
Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks mit Sitz in Hessen.
Sie erhalten eine Finanzierung für:
- Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren
- Umstrukturierungen
- Wachstum
- die Erweiterung eines Betriebes sowie
- Unternehmensübernahmen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal 100.000 EUR.
Wer antragsberechtigt ist
Folgenden Unterlagen müssen Sie bei Antragstellung einreichen:
- Businessplan/Vorhabensbeschreibung
- Liquiditätsplan für 12 Monate
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- 3-Jahres-Planung
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.
Antragsverfahren
Anträge sind an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) zu richten.