Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem ZIM-Innovationsnetzwerk? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für externe Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.
Was gefördert wird
Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere:
- Innovationsberatungsdienste: Dazu gehören die Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Anwendung von Normen.
- Innovationsunterstützende Dienste: Diese umfassen die Bereitstellung von Datenbanken, Marktforschung, Laboratorien, Tests und Zertifizierungen.
- Zusätzliche Leistungen: Sie können Zuschüsse für Messeauftritte sowie für die Beratung zu Produktdesign und Vermarktung erhalten.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Projekt im Innovationsnetzwerk. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
Wer antragsberechtigt ist
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union.
- Für Ihr Unternehmen wurde ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem ZIM-Innovationsnetzwerk bewilligt.
- Die geplanten Leistungen stehen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesem bewilligten FuE-Projekt und sind für die Markteinführung sinnvoll.
- Sie vergeben die Aufträge nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter.
- Sie haben für dieses spezifische FuE-Projekt bisher maximal 2 Anträge auf Markteinführungskosten gestellt (es sind höchstens 3 Anträge pro Projekt möglich).
Ausschlussgründe
Sie können keine Förderung erhalten, wenn:
- Sie die Aufträge für die Dienstleistungen bereits erteilt haben, bevor der Projektträger den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.
- Die Leistungen durch eigenes Personal Ihres Unternehmens erbracht werden (förderfähig sind ausschließlich Leistungen externer Dritter).
Antragsverfahren
Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:
- Es wird empfohlen, vorab den zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für eine Beratung zu kontaktieren.
- Sie reichen Ihren Antrag vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung über den Erhalt Ihres Antrags. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die externen Leistungen auf eigenes Risiko beauftragen.
- Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und inhaltliche Förderfähigkeit geprüft.
- Sollten Dokumente fehlen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb von 2 Monaten nachzureichen.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.
- Sie fordern die Mittel nachträglich nach Bezahlung der Leistungen an und fügen hierzu die Zahlungs- und Zwischennachweise bei.
- Spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den finalen Verwendungsnachweis ein.