Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte in einem Netzwerk planen, können Sie als Managementeinrichtung einen Zuschuss für die Vorbereitungsphase (Phase 1) erhalten. Damit entwickeln Sie Konzepte und Roadmaps für innovative Produkte und Dienstleistungen.
Was gefördert wird
Als Netzwerkmanagementeinrichtung erhalten Sie im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) eine Förderung für das Management von Innovationsnetzwerken. In der Vorbereitungsphase (Phase 1) schaffen Sie die inhaltlichen und vertraglichen Grundlagen für die spätere Zusammenarbeit.
Für ein nationales Netzwerk erhalten Sie bis zu 210.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten und gegebenenfalls im zweiten Jahr 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Phase 1 dauert hier in der Regel maximal 12 Monate.
Für ein internationales Netzwerk beträgt die Förderung bis zu 260.000 EUR. Der Zuschuss beträgt im ersten, zweiten und gegebenenfalls dritten Jahr 95 % der Kosten. Die Dauer beträgt hier in der Regel maximal 18 Monate. Bei außereuropäischen Netzwerken können Sie für die Phase 1 zusätzlich 10.000 EUR erhalten. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für folgende Managementleistungen:
- Sie erarbeiten das Netzwerkkonzept und entwickeln es weiter.
- Sie etablieren das Netzwerk in der Öffentlichkeit.
- Sie erstellen eine technologische Roadmap für die geplanten Projekte (FuE-Projekte) der Partner.
- Sie schaffen die vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase
Wer antragsberechtigt ist
Die Bewilligung der Förderung ist an rechtliche und fachliche Bedingungen geknüpft.
Zentrale Voraussetzungen für eine Förderung:
- Ihr nationales Netzwerk besteht aus mindestens 6 förderfähigen Unternehmen.
- Ihr internationales Netzwerk besteht aus mindestens 4 förderfähigen inländischen und mindestens 2 mittelständischen ausländischen Unternehmen.
- Bei internationalen Netzwerken: Die Beteiligung der ausländischen Unternehmen am Netzwerk beträgt maximal 50 %.
- Bei internationalen Netzwerken: Sie beteiligen eine ausländische Einrichtung zur Unterstützung der dortigen Unternehmen.
- Sie verfügen als Netzwerkmanagementeinrichtung über technologische Kompetenz, Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing sowie in der Moderation und im Coaching von Innovationsprozessen.
- Sie arbeiten in Ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen.
- Sie agieren als neutraler Intermediär.
- Sie verfolgen keine eigenen wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interessen an den Netzwerkergebnissen.
- Sie und die Netzwerkpartner sind nicht aneinander beteiligt (keine gegenseitigen Unternehmensanteile).
- Sie erbringen die Managementleistungen überwiegend mit eigenen Kapazitäten.
- Sie vergeben maximal 25 % (bei internationalen Netzwerken 35 %) der Leistungen an Dritte.
- Sie vereinbaren die Managementleistungen vertraglich mit den Netzwerkpartnern.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn:
- Sie vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen haben (Ausnahme: Verträge mit aufschiebender Bedingung).
- Ihr Unternehmen als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt.
- über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
- Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
- Ihr Unternehmen einem ausgeschlossenen Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen ist.
- Sie Aufträge an die eigenen Netzwerkpartner vergeben.
- Sie oder verbundene Unternehmen unmittelbar an wirtschaftlichen Projekten des Netzwerks beteiligt sind.
- Zusatzvereinbarungen bestehen, die wirtschaftliche Interessen an den Marktergebnissen begründen oder der Anbahnung eigener Geschäfte dienen.
- das Vorhaben bereits durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird.
- durch die Förderung Ihre verbleibende De-minimis-Obergrenze überschritten würde.
- Sie bei früheren ZIM-Projekten in den letzten 3 Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung der Ergebnisse unterlassen haben oder Ihren Berichtspflichten nicht nachgekommen sind.
Antragsverfahren
Wenn Sie die Förderung für die Phase 1 Ihres Innovationsnetzwerks beantragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Sie können vorab eine formlose Projektskizze einreichen oder ein Beratungsgespräch beim Projektträger führen.
- Sie reichen Ihren Antrag für die Phase 1 vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) ein.
- Alternativ nutzen Sie den amtlichen Vordruck.
- Sie erhalten vom Projektträger eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung.
- Der Projektträger fordert Sie gegebenenfalls auf, fehlende Unterlagen nachzureichen.
- Sie reichen diese innerhalb von 2 Monaten ein.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) entscheidet über Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie fordern die Fördermittel mit einem Zwischennachweis beim Projektträger an.
- Sie erhalten die Zuwendung nachträglich in Teilbeträgen für die vergangenen 3 Monate.
- Wenn Sie das erste Mal Mittel anfordern, reichen Sie eine Kopie der abgeschlossenen Vereinbarungen ein.
- Sie tun dies spätestens 3 Monate nach der Bewilligung.
- Diese Dokumente müssen die Regelung zur finanziellen Eigenbeteiligung der Partner enthalten.
- Wenn Sie zum ersten Mal im ZIM gefördert werden, reichen Sie zudem Stundennachweise ein.
- Bei Vorhaben mit mehr als 12 Monaten Laufzeit reichen Sie Zwischenberichte zu den festgelegten Terminen ein.
- Nach Abschluss der Phase 1 weisen Sie die Verwendung der Mittel nach (Verwendungsnachweis).
- Sie reichen diesen Nachweis innerhalb von 3 Monaten ein.
- Einen Restbetrag von 10 % der Zuwendung erhalten Sie erst später.
- Voraussetzung ist die abschließende Prüfung Ihres Verwendungsnachweises durch den Projektträger.