Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms

Wenn Sie mit Ihrem Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben eine umweltfreundlichere, leistungsfähige und effiziente Luftfahrt entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie mit Ihrem Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben eine umweltfreundlichere, leistungsfähige und effiziente Luftfahrt entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Ihre Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben zur Anwendung in der zivilen Luftfahrt am Standort Deutschland.

Im Rahmen des 1. Förderaufrufs fördert das BMWE Projekte in den folgenden Programmlinien:

  • Grundlagenforschung zu disruptiven Technologien klimaneutraler Luftfahrt: Technologiebeschleunigung bei der Entwicklung von Schlüsseltechnologien und Risikovorsorge durch Schaffung einer breiten Technologiebasis,
  • industrielle Forschung von Technologien mit einem Anwendungshorizont von 2035 bis 2045 in den Fachdisziplinen Kabine/System, konventionelle Flugantriebe, Strukturen und Bauweisen, Flugphysik/Flugführung, Digitalisierung, H2–Wasserstoff/E–Elektro-Gesamtsystem, H2–Wasserstoff/E–Elektro-Antrieb, H2–Wasserstoff/E–Elektro-Energiespeichersysteme, UpLift Flying Testbed,
  • experimentelle Entwicklung mit integrativen Ansätzen zu neuen, qualitativ hochwertigen Gesamtlösungen für Bauweise, Material und Fertigung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich, je nach Art Ihres Vorhabens in den verschiedenen Programmlinien und ob Sie als Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtung gefördert werden.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • andere Wissenschaftseinrichtungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie
  • andere ausländische Wissenschaftseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz,

die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Ihr Vorhaben darf eine Laufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten und muss einer Programmlinie zugeordnet werden.
  • Sie müssen für Ihr Vorhaben eine präzise Definition des angestrebten Ergebnisses vorweisen und eine konkrete Verwertung verfolgen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Für die Zwischenaufrufe können abweichende Bedingungen gelten. Diese finden Sie in den entsprechenden Rechtsgrundlagen.

Antragsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig und wird durch den Projektträger Luftfahrtforschung, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), betreut.

Reichen Sie bitte im 1. Schritt eine Projektskizze und bei positiver Bewertung einen förmlichen Förderantrag ein. In der Regel reichen Sie Ihre Projektskizzen über das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links) ein.

Beim „Zwischenaufruf UpLift“ erfolgt die Einreichung abweichend davon nicht über easy-Online sondern ausschließlich per E-Mail.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.