Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung

Wenn Ihr gemeinnütziger Verein oder Ihre Initiative Umweltschutzprojekte in Schleswig-Holstein plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

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Förderart

Fördergeber

Wenn Ihr gemeinnütziger Verein oder Ihre Initiative Umweltschutzprojekte in Schleswig-Holstein plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Zuschüssen aus Zweckerträgen aus „Bingo! Die Umweltlotterie“ von NordwestLotto Schleswig-Holstein, wenn Ihr Vorhaben im Sinne der Agenda 2030 die nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein und weltweit zum Ziel hat.

Sie bekommen die Förderung vor allem Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Natur-, Umwelt- und Tierschutz,
  • Natur- und Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung,
  • Entwicklungszusammenarbeit sowie
  • Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Sei müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Bingo-Projektförderung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind uneigennützig tätige beziehungsweise als gemeinnützig anerkannte

  • Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes,
  • Initiativen,
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),
  • Verbände,
  • Stiftungen des Privatrechts,
  • kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen in Schleswig-Holstein ansässig sein oder Ihren Wirkungskreis im Land haben.
  • Ihr Projekt muss einen regionalen Bezug zu Schleswig-Holstein haben.
  • Planen Sie ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit, muss die Integration und Stärkung der Rolle der Frau sowie die nachhaltige Entwicklung der Kinder durch Bildung und Ausbildung Eingang finden.
  • Ihr Projekt darf nicht länger als 2 Jahre dauern.
  • Sie müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung mit dem Projekt beginnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht (beispielsweise Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen),
  • die institutionelle Förderung von Einrichtungen,
  • Projekte mit Schwerpunktsetzung im Bereich der klassischen humanitären Hilfe beziehungsweise der Katastrophenhilfe,
  • selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen, Studien und Veranstaltungen und so weiter ohne unmittelbaren Projektbezug.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.