Wenn Sie Projekte zur nachhaltigen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von verwaltungsbehördlich genehmigten integrierten Entwicklungsstrategien (IES) im Rahmen von LEADER.
Unterstützt werden die sogenannten „AktivRegionen“ mit Vorhaben zur Umsetzung der Schwerpunkte
- Klimawandel und Energie,
- nachhaltige Daseinsvorsorge,
- Wachstum und Innovation,
- Bildung.
Sie erhalten die Förderung für
- Projekte der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien einer LAG (lokalen Aktionsgruppe – AktivRegion) zur Umsetzung der Entwicklungsstrategien,
- Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien,
- laufende Kosten der lokalen Aktionsgruppe sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Sie müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Ihre integrierte Entwicklungsstrategie wurde von der Verwaltungsbehörde genehmigt.
- Ihr Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Zielen der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppe.
- Für Ihr Vorhaben liegt ein positiver Projektauswahl-Beschluss durch das Entscheidungsgremium der lokalen Aktionsgruppe vor.