Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2015–2022/25

Wenn Sie Projekte zur nachhaltigen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wenn Sie Projekte zur nachhaltigen Entwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von verwaltungsbehördlich genehmigten integrierten Entwicklungsstrategien (IES) im Rahmen von LEADER.

Unterstützt werden die sogenannten „AktivRegionen“ mit Vorhaben zur Umsetzung der Schwerpunkte

  • Klimawandel und Energie,
  • nachhaltige Daseinsvorsorge,
  • Wachstum und Innovation,
  • Bildung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Projekte der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien einer LAG (lokalen Aktionsgruppe – AktivRegion) zur Umsetzung der Entwicklungsstrategien,
  • Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien,
  • laufende Kosten der lokalen Aktionsgruppe sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Sie müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben tragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Schleswig-Holstein haben.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihre integrierte Entwicklungsstrategie wurde von der Verwaltungsbehörde genehmigt.
  • Ihr Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Zielen der jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppe.
  • Für Ihr Vorhaben liegt ein positiver Projektauswahl-Beschluss durch das Entscheidungsgremium der lokalen Aktionsgruppe vor.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.