Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Wenn Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus durch das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder auch durch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte Liquiditätsbedarf haben, können Sie einen Kredit bekommen. Aktuell steht Ihnen das Förderprogramm zur Verfügung, wenn Ihr Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Krieges in der Ukraine beziehungsweise durch die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus durch das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder auch durch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte Liquiditätsbedarf haben, können Sie einen Kredit bekommen. Aktuell steht Ihnen das Förderprogramm zur Verfügung, wenn Ihr Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Krieges in der Ukraine beziehungsweise durch die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde.

Was gefördert wird

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt Ihnen zinsgünstige Kredite zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, wenn unerwartet Ertragsausfälle oder Kostensteigerungen auftreten, die aus externen Faktoren wie beispielsweise Naturkatastrophen, Tier- und Pflanzenkrankheiten resultieren.

Finanziert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben.

Sie können ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Dieses kann je nach Zinsniveau am Markt durch einen Zuschuss ergänzt werden.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Darlehen beträgt maximal je Kreditnehmerin und Kreditnehmer jährlich EUR 10 Millionen.

Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht erfüllen, können Darlehen zu beihilfefreien Konditionen erhalten.

Sie beantragen die Landwirtschaft – Liquiditätssicherung bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) weitergeleitet.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus.
  • Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, zu beihilfefreien Konditionen,
  • aufgrund der aktuellen Branchensituation Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich Wein- und Gartenbau, die infolge des Angriffs auf die Ukraine Liquiditätsbedarf haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingung geknüpft:

  • Sie müssen Ihrer Hausbank Ihre Betroffenheit erläutern.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.